Home
Übersicht
Kontakt
Wir über uns
Aktuell
Programm
Fluggelände
Links
vorhergehende Seitenächste Seite



Geländekarte Renhardsweiler     Geländebild

Geländehinweise

Achtung bis auf weiteres absolutes Flugverbot auf dem Teil des Geländes unterhalb der Straße. Auf diesem Teil des Geländes ist eine Weide für Bisonrinder angelegt worden. Das überfliegen der Weide ist ebenso verboten. Landen in der Weide ist lebensgefährlich (Bisons). !!!

1. Es gilt die allgemeine Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel.
Aufruf hier: DHV Flugbetriebsordnung.pdf

2. Das Befliegen des Geländes ist nur mit gültigem Flugschein, Versicherungs-
nachweis und mit IFG-Mitglieds- bzw. IFG-Jahresausweis
(Kosten 20 Euro + evtl. Porto, Gültigkeit immer von Januar bis Dezember des entsprechenden Jahres) oder Tagesmitgliedschaft(Kosten 2 Euro; erhältlich: siehe Hinweisschild am Fluggelände) erlaubt.

3. Bei Flügen mit einem ständigen Abstand von weniger als 50m über Grund muß
ein Rettungsgerät nicht mitgeführt werden.

4. Um mögliche Beeinträchtigungen von Wiesenbrütern in der Dämmerungszeit
zu vermeiden, darf der Flugbetrieb frühestens nach 10.00 Uhr aufgenommen
werden

5. Autos sind außerhalb des Wasserschutzgebietes abzustellen.

6. Der Flugbetriebsanzeiger auf dem Hinweisschild ist zu beachten.



rot: absolutes Flugverbot
grün: nur auf den gemähten Wiesen darf gestartet bzw. gelandet werden.

7. An den Start u. Landestellen müssen je ein Windrichtungsanzeiger(Windsack o.ä.)
gut sichtbar aufgestellt und je eine Ausstattung für Erste Hilfe verfügbar sein.

8. Bitte tragt euch in das Flugbuch ein (befindet sich im Kasten hinter dem Hinweisschild)




[«] [Home] [Übersicht] [Kontakt] [Wir über uns] [Aktuell] [Programm] [Fluggelände] [Links] [»]