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![]() Geländekarte Renhardsweiler Geländebild Geländehinweise Achtung bis auf weiteres absolutes Flugverbot auf dem eingezäunten Teil des Geländes unterhalb der Straße. Das Starten,Überfliegen und Landen in diesem Bereich des Geländes ist untersagt!!! 1. Es gilt die allgemeine Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel. Aufruf hier: DHV Flugbetriebsordnung.pdf 2. Das Befliegen des Geländes ist nur mit gültigem Flugschein, Versicherungs- nachweis und mit IFG-Mitglieds- bzw. IFG-Jahresausweis (Kosten 20 Euro + evtl. Porto, Gültigkeit immer von Januar bis Dezember des entsprechenden Jahres) oder Tagesmitgliedschaft(Kosten 2 Euro; erhältlich: siehe Hinweisschild am Fluggelände) erlaubt. 3. Bei Flügen mit einem ständigen Abstand von weniger als 50m über Grund muß ein Rettungsgerät nicht mitgeführt werden. 4. Um mögliche Beeinträchtigungen von Wiesenbrütern in der Dämmerungszeit zu vermeiden, darf der Flugbetrieb frühestens nach 10.00 Uhr aufgenommen werden 5. Autos sind außerhalb des Wasserschutzgebietes abzustellen. 6. Der Flugbetriebsanzeiger auf dem Hinweisschild ist zu beachten. ![]() rot: absolutes Flugverbot grün: nur auf den gemähten Wiesen darf gestartet bzw. gelandet werden. 7. An den Start u. Landestellen müssen je ein Windrichtungsanzeiger(Windsack o.ä.) gut sichtbar aufgestellt und je eine Ausstattung für Erste Hilfe verfügbar sein. 8. Bitte tragt euch in das Flugbuch ein (befindet sich im Kasten hinter dem Hinweisschild) ![]() [«] [Home] [Übersicht] [Kontakt] [Wir über uns] [Aktuell] [Programm] [Fluggelände] [Links] [»] |