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Geländekarte Osterhofen

Schleppstart als mpg Videoclip zum downloaden

Geländehinweise

1. Es gilt die allgemeine Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und
Gleitsegel

2. Während der militärischen Tagtiefflugbetriebszeiten (Mo. - Fr. 8.00 - 17.00
Uhr) sind Windenschleppstarts bis zu einer Ausklinkhöhe von 150 m über
Grund erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten darf bis zu einer Ausklinkhöhe von
300 m über Grund geschleppt werden

3. Um mögliche Beeinträchtigungen von Wiesenbrütern in der Dämmerungs-
zeit zu vermeiden, darf der Flugbetrieb frühestens nach 10.00 Uhr aufge-
nommen werden

4. Da sich in der Umgebung ein Durchzugs- und Rastgebiet für Brachvögel
befindet, ist die Aufnahme des Flugbetriebs im August und September eines
jeden Jahres nicht gestattet
. In der übrigen Zeit darf der Flugbetrieb an max. 30 Tagen im Jahr aufgenommen werden.

5. Autos sind außerhalb des Schleppgeländes abzustellen. Der Landwirtschaft-
liche Verkehr ist vorrangig zu behandeln.

6. An den Start u. Landestellen müssen je ein Windrichtungsanzeiger(Windsack o.ä.)
gut sichtbar aufgestellt und je eine Ausstattung für Erste Hilfe verfügbar sein.

7. Der Preis pro Schlepp beträgt für Clubmitglieder 2.50 Euro und für Gastpiloten 5 Euro. Der Windenfahrer bekommt davon pro Schlepp 1 Euro vergütet.



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